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Zusätzlich zu Ihrem Betreuer wählen Sie einen Mentor, der Sie idealerweise während Ihres gesamten Promotionsprogramms unterstützt. Diese Person kann, muss aber nicht, Ihr zweites Ausschussmitglied sein. Wir empfehlen, jemanden außerhalb Ihres Fachbereichs zu wählen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Dies kann ein ehemaliger Vorgesetzter oder Kollege aus der Industrie, ein Mitarbeiter oder Professor aus einem anderen Fachbereich oder sogar ein Freund oder Familienmitglied sein. Um sicherzugehen, dass er Ihre Situation als Doktorand versteht, ist es in der Regel am besten, wenn der Mentor ebenfalls einen Doktortitel hat.

Eine Voraussetzung für die Wahl eines Mentors ist ein vertrauensvolles Verhältnis. Die Aufgaben des Mentors unterscheiden sich von denen Ihres Betreuers. In erster Linie geht es darum, Sie während Ihres Promotionsstudiums persönlich und fachlich zu beraten, Erfahrungen und Informationen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen und Ihnen bei der Bewältigung problematischer Situationen zu helfen. Mentoring kann aber auch bei der Planung Ihrer Karriere hilfreich sein. Ein Mentor oder eine Mentorin aus dem Wissenschaftsbereich kann Ihnen zum Beispiel wertvolle Kontakte vermitteln und Ihnen Einblicke in die ungeschriebenen Regeln des Wissenschaftsbetriebs geben.

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Was Sie tun müssen: Die Dokumente, die Sie bei Ihrer ersten Bewerbung eingereicht haben, werden gemäß unseren Datenschutzrichtlinien vernichtet. Mit Ihrer neuen Bewerbung müssen Sie die vollständigen Unterlagen erneut einreichen.

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Da sich die Zulassungskriterien (gemäß Studien- und Prüfungsordnung) nicht wesentlich geändert haben, werden Sie dann direkt zugelassen, ohne dass Sie sich erneut einer Eignungsfeststellung unterziehen müssen. Wenn Sie Fragen zu diesen Kriterien haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Schule oder des Fachbereichs.

Wenn Sie zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang (NC) zugelassen wurden, Ihr Studium aber wegen des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes oder aus einem anderen in § 19 der Hochschulzugangsverordnung (HZV) genannten Grund zurückstellen müssen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Die Unterlagen, die Sie bei der Erstbewerbung eingereicht haben, werden gemäß unseren Datenschutzrichtlinien vernichtet. Bei einer erneuten Bewerbung müssen Sie die vollständigen Unterlagen erneut einreichen.

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Alle Bewerber, die das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten ein Zulassungsangebot – es gibt keine begrenzte Anzahl von Studienplätzen und folglich auch keine Warteliste oder Losentscheid.

Ausführliche Informationen über das Zulassungsverfahren und die dabei berücksichtigten Faktoren finden Sie auf unseren Studiengangsseiten. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Studienfachberaters, wenn Sie weitere Fragen zum Zulassungsverfahren für einen bestimmten Studiengang haben.

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Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Studierenden in Deutschland Pflicht. Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist daher der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes und regelmäßiger Beiträge zur Pflegeversicherung zu erbringen. Konkret sollten Sie sich vor der Immatrikulation einen Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz besorgen.  Weitere Informationen

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APSO, FPSO, ECTS? Dies sind nur einige der Akronyme und Schlüsselwörter, die Ihnen während Ihres Studiums begegnen werden. Im Folgenden haben wir einige der wichtigsten Begriffe kurz erklärt, um Ihnen den Einstieg ins Hochschulleben zu erleichtern.

Die Abkürzung AStA steht für Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA). Der Vorsitzende, die Referenten und die Vertreter des AStA werden vom Studierendenrat gewählt, einem hochschulweiten Gremium, das sich aus Vertretern aller Hochschulen und Schulen zusammensetzt. Weitere Informationen über die Mitglieder des AStA, seine Aufgaben und Aktivitäten sowie über die Möglichkeit, sich zu engagieren, finden Sie hier.

In einer gemeinsamen Erklärung, die am 19. Juni 1999 in Bologna abgegeben wurde, vereinbarten 29 europäische Länder die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums. Diese Erklärung markierte den Beginn des so genannten “Bologna-Prozesses”, dessen drei Hauptziele die Förderung der Mobilität, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sind. Der Zeitplan für die Umsetzung dieser Vereinbarung wurde auf 2010 festgelegt, und seit Bologna fanden fünf weitere Konferenzen in Prag, Berlin, Bergen, London und Leuven statt. Inzwischen nehmen 47 Länder an dem Prozess teil.

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