Heiraten in dänemark ausländer dokumente

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Heiraten in Deutschland

Konzept “Heiraten-einfach-gemacht” – das ist unser Motto. Einfache Erklärungen, transparente Preise, keine Zahlung im Voraus. Wir zeigen Ihnen einen schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Weg, wie Sie in Dänemark heiraten können. Aus eigener Erfahrung wissen wir, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn man in Deutschland heiraten will. Im Jahr 2002 konnte Karsten seine kenianische Frau nur in Dänemark heiraten. Diese Erfahrung veranlasste ihn 2003, gemeinsam mit Victoria die Agentur marriage-made-easy zu gründen. Unser erfolgreiches Konzept hat bereits über 8.000 Paare überzeugt, wie Sie in unseren Referenzen sehen können. Sie haben die Wahl zwischen unserer Express-Hochzeit (475 €), mit maximal 1 Tag Aufenthalt in Dänemark und unserem sicheren Chauffeurservice (1.150 € oder 1.690 €). Wir bieten schnelle Bearbeitungszeiten, ohne Aufpreis für kurzfristige Termine. Bei uns zahlen Sie nur, wenn wir Ihnen erfolgreich einen Hochzeitstermin vermitteln.

Es basiert auf dem vereinfachten dänischen Eherecht in Kombination mit dem europäischen Recht, das es allen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu heiraten. In Dänemark ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftslandes nicht erforderlich. Seit dem 01.01.2019 gibt es jedoch entscheidende Änderungen. Durch ein neues Gesetz will die dänische Regierung gegen “Scheinehen” vorgehen. Die Prüfung der Dokumente wird nicht mehr von den jeweiligen Standesämtern, sondern von einer zentralen Behörde durchgeführt. Die neu geschaffene Agentur für Familienrecht prüft die Dokumente und stellt ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis aus. Die Prüfung der Dokumente dauert 1 bis 3 Wochen. Erst mit diesem Dokument kann das jeweilige Standesamt einen Termin für die Eheschließung vergeben. Das Amt für Familienrecht kann eine Eheschließung bei begründetem Verdacht auf eine “Scheinehe” ablehnen, zusätzliche Unterlagen verlangen und das Paar zu einem Gespräch bitten. Die Gebühr für die Prüfung der Unterlagen beträgt 225,- € und ist im Voraus zu entrichten. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, wenn die Eheschließung abgelehnt wird. Sogenannte “Scheinehen” sind in Dänemark also nicht mehr möglich.

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Wie können Ausländer in Dänemark heiraten?

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie einen Antrag – eine Heiratsanzeige – an das Amt für Familienrecht schicken und eine Gebühr von 1.650 DKK entrichten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen wir ein Personenstandszeugnis oder eine Heiratsurkunde aus, je nachdem, ob die Ehe in Dänemark oder im Ausland geschlossen werden soll.

Können Nicht-EU-Bürger in Dänemark heiraten?

Ja, es ist durchaus möglich, in Dänemark mit einem Touristenvisum zu heiraten. Sie müssen keinen Wohnsitz in Dänemark haben, um hier zu heiraten. Wir wissen, dass dies in vielen Ländern eine Voraussetzung ist, aber in Dänemark ist es keine Voraussetzung. Sie können hier heiraten, auch wenn Sie weder Staatsbürger noch Einwohner sind.

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Die erforderliche Aufenthaltsdauer vor der Eheschließung ist von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Auf der Insel Aero müssen Sie nur einen Werktag vor Ihrer Eheschließung nach Dänemark reisen, um die persönliche Voranmeldung beim Standesamt vorzunehmen und die Originale Ihrer eingereichten Dokumente zu prüfen. Am nächsten Tag heiraten Sie und können Ihre Rückreise antreten.

Die Trauungen in Dänemark können auf Deutsch, Englisch oder Dänisch durchgeführt werden. Für die Trauung ist es wichtig, dass beide Ehegatten eine dieser Sprachen verstehen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Dolmetscher bei der Zeremonie anwesend sein. Das Hochzeitspaar muss die Kosten für den Dolmetscher selbst tragen. Es verstößt gegen dänisches Recht, wenn ein Ehepartner für den anderen übersetzt. Es ist jedoch möglich, dass ein Familienmitglied anwesend ist und übersetzt.

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Für Personen, die nicht in Dänemark wohnen, ist es seit 2006 nicht mehr möglich, ihren Namen bei der Heirat direkt in Dänemark zu ändern. Sie können die Änderung jedoch nach der Hochzeit in Deutschland oder einem anderen EU-Land beim Standesamt beantragen.

Standesamt Kopenhagen

Die Bearbeitung des Falles / die behördliche Genehmigung und die Zahlung der Gebühren erfolgt online über eine staatliche Behörde: Amt für Familienrecht (Familieretshuset)Nur dieses Amt für Familienrecht steht für Fragen zu Dokumenten usw. zur Verfügung. Wir sind leider nicht in der Lage, Sie zu beraten oder Ihnen zu helfen.Website:  Amt für Familienrecht Tel: +45 72 56 70 00E-Mail proeve@familieretshuset.dk

Nach dänischem Recht ist eine Namensänderung im Zusammenhang mit der Eheschließung in Dänemark nicht möglich, wenn die betreffende Person nicht in Dänemark gemeldet ist. Nach der Eheschließung müssen Sie, falls gewünscht, eine Namensänderung in Ihrem Wohnsitzland beantragen.

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Wenn Sie eine standesamtliche Trauung in der Stadt Kopenhagen vornehmen möchten, müssen Sie zunächst eine Anmeldung der Eheschließung vornehmen. Sobald diese genehmigt ist, können Sie wählen, wo und wann die Zeremonie stattfinden soll.

Wenn einer oder beide von Ihnen nicht die dänische oder nordische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie eine Fotokopie Ihrer Daueraufenthaltsgenehmigung oder einen Nachweis über Ihr Recht auf dauerhaften Aufenthalt in Dänemark gemäß den EU-Vorschriften einreichen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument “Bevis for registrering” (Meldebescheinigung) nicht ausreicht, da es sich hierbei nicht um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder einen Nachweis für einen unbefristeten Aufenthalt in Dänemark gemäß den EU-Vorschriften handelt. Weitere Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen und zur Beantragung der entsprechenden Dokumente finden Sie unter nyidanmark.dk.

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Wenn Sie in den letzten Jahren im Ausland gelebt haben, können wir Sie bitten, eine Bescheinigung über den Familienstand (Zivilstandsattest) aus dem Land/den Ländern Ihres früheren Aufenthalts vorzulegen. Eine Personenstandsurkunde weist Ihren Familienstand nach. Aus dem Dokument geht hervor, ob Sie unverheiratet, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Wenn Sie in Dänemark leben, erhalten wir diese Informationen aus dem Personenstandssystem.

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