Dokumente für anmeldung wohnsitz

Dokumente für anmeldung wohnsitz

Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens

Sie haben es endlich nach Deutschland geschafft – aber wie geht es weiter? Sich bei der Stadt anmelden? Ein Bankkonto eröffnen? Wo und wie erledige ich diese Dinge? Nach Ihrer Ankunft in Deutschland gibt es eine ganze Reihe von organisatorischen Schritten zu erledigen und Dinge zu bedenken. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen und Adressen für Ihre ersten Tage in Deutschland zusammengestellt.

Wenn Sie beabsichtigen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden, in der sich Ihr neuer Wohnsitz befindet. Sie müssen Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland anmelden. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts die Wohnung wechseln, informieren Sie bitte unbedingt auch das Einwohnermeldeamt.

Wenn Sie nach Ihrer Ankunft keine feste Unterkunft haben und in den ersten Wochen in einem Hotel/Hostel wohnen, können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung auch vom Hotel/Hostel erhalten. Allerdings stellen nicht alle Hotels/Herbergen diese Bestätigung aus. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrem Hotel/Hostel.

Einwohnermeldeamt deutsch

Unter Visum und Aufenthaltserlaubnis finden Sie Informationen über Dokumente und Bescheinigungen, die Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen. Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu erhalten. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle auf der rechten Seite. Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Termin vereinbaren, da die Wartezeit mehrere Wochen betragen kann. Falls Sie mit einem Visum nach Deutschland einreisen, denken Sie daran, dass Sie bereits bei der Beantragung des Visums die notwendigen Angaben für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis machen müssen.

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Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel keinen Termin zu vereinbaren. Eine vorherige Terminvereinbarung kann jedoch die Wartezeit verkürzen. Sie können einen Termin online vereinbaren (siehe Schritt-für-Schritt-Anleitung).

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse bei der Gemeindeverwaltung angeben (im Landkreis Mainz ist das die Gemeindeverwaltung in der Kaiserstraße). Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, wird Ihre alte Adresse automatisch durch die neue ersetzt, nachdem Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben.

Zulassungsbescheinigung – deutsch

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Dazu müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Passersatzpapiers und einer Bescheinigung des Wohnungsgebers anmelden.

Wer ins Ausland umzieht, muss sich bei der Meldebehörde seiner Gemeinde abmelden, wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss nur seinen neuen Wohnsitz anmelden. Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nicht erforderlich.

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Personen, die diplomatische oder konsularische Privilegien genießen oder die aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen (z.B. NATO-Truppenstatut) von der Meldepflicht befreit sind, müssen sich nicht anmelden.

Ausnahmen von der Meldepflicht gelten auch bei kurzfristigen Aufenthalten: Wer mit einer Wohnung in Deutschland gemeldet ist und für bis zu sechs Monate in eine andere Wohnung umzieht, muss diesen Umzug der Meldebehörde nicht mitteilen. Personen, die gewöhnlich im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen sich nicht anmelden, wenn sie sich weniger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Ob eine Person meldepflichtig ist, hängt immer von der Dauer des Aufenthalts in einer Wohnung ab und nicht von der Gesamtdauer des Aufenthalts in Deutschland.

Registrierungsadresse – deutsch

Ausländische Studierende müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Reihe von bürokratischen Angelegenheiten erledigen. Am wichtigsten ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Erst dann können Sie zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen. Außerdem müssen Sie die folgenden Verwaltungsformalitäten erledigen:

Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in Deutschland gefunden haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen zum Einwohnermeldeamt gehen. Jeder, der in Deutschland eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich anzumelden oder umzumelden (wenn er in derselben Stadt eine neue Adresse bezieht). Wenn Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Sie bestätigt, dass Sie an einer bestimmten Adresse gemeldet sind, das heißt, dass Sie dort offiziell wohnen. Die Meldebescheinigung wird bei verschiedenen Gelegenheiten benötigt, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos, der Beantragung eines Bibliotheksausweises oder eines Parkausweises. Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

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Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung, dass sie das Recht haben, in Deutschland zu leben. Manchmal müssen sie zusätzlich nachweisen, dass sie ein Studium aufnehmen können und wollen.

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